de +49 178 2302313 Mo.-Fr. von 08:00 - 19:00 Uhr contact@resoftum.com
Individuelle Entwicklung
Hoher Qualitätsstandard
Von Kunden empfohlen
Startups und Unternehmen
Kostenlos anfragen
Jetzt beraten lassen
Angebot anfragen
AGB Design und Programmierung:
 

§1 Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende AGB finden ihre Gültigkeit in sämtlichen Transaktionen und Geschäftstätigkeiten von Resoftum (Jan Barenbrock). Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste und Zustandekommens eines Vertrages, zwischen Resoftum (Jan Barenbrock) und dem Kunden als Vertragspartner, gelten diese Bedingungen als angenommen, auch zukünftig ohne weitere Festlegung. Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wird.

1.2 Angebote, Lieferungen und Leistungen von Resoftum (Jan Barenbrock) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsverbindungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der expliziten und eindeutigen schriftlichen Niederlegung und Zustimmung aller beteiligten Parteien.

1.4 Resoftum (Jan Barenbrock) ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist Resoftum (Jan Barenbrock) berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

 

§2 Auftragserteilung und –annahme

2. Ein Vertrag zwischen von Resoftum (Jan Barenbrock) und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn Resoftum (Jan Barenbrock) den Kundenauftrag durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden angenommen hat. Der Versand der Auftragsbestätigung kann per Briefpost, Fax, Email oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen.

 

§3 Angebote

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Webseiten und Leistungsbeschreibungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne, dass hieraus Rechte gegen Resoftum (Jan Barenbrock) hergeleitet werden können.

3.2 Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage lediglich als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen durch Zulieferanten eintreten können.

 

§4 Individualsoftware – Webdesign

4.1 Der Anwendungsbereich / Verwendungszweck des Softwarepaketes ist von Resoftum (Jan Barenbrock) in Zusammenarbeit mit dem Kunden / Anwender zu erarbeiten. Eine detaillierte, aus Anwendersicht formulierte Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form ist dem Vertrag zugrunde zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der Individualsoftware durch Resoftum (Jan Barenbrock) dadurch mitzuwirken, dass er die notwendigen Angaben zur Entwicklung des Sollkonzeptes macht und erforderliche Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt.

 

§5 Leistungsumfang

5.1 Der Umfang der von Resoftum (Jan Barenbrock) geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot in Verbindung mit der Auftragsbestätigung sowie ggf. aus den erfolgten schriftlich fixierten Erweiterungen. Bei der Individualsoftware / Webdesign ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus dem Pflichtenheft, soweit ein solches vorhanden ist.

5.2 Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden und beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls auch ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

5.3 Wird aus Gründen, die von Resoftum (Jan Barenbrock) nicht zu vertreten sind, ein verbindlicher Termin überschritten oder die Übergabe verzögert, so verschiebt sich der Termin angemessen. Nicht von Resoftum (Jan Barenbrock) zu vertreten sind insbes. Lieferverzögerungen, die auf Streik, Aussperrung, gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- u. Exportbeschränkungen), Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung von rechtzeitig mit Dritten, insbesondere Lieferanten von Resoftum (Jan Barenbrock) oder deren Unterlieferanten, abgeschlossene Verträge beruhen. Wenn aus den vorgenannten Gründen der ursprüngliche Liefertermin um zwölf Wochen überschritten sein sollte, haben beide Parteien das Recht vom Auftrag zurück zu treten.

5.4 Wandlung und Minderung durch den Besteller sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Resoftum (Jan Barenbrock) nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.

5.5 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Resoftum (Jan Barenbrock) setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist Resoftum (Jan Barenbrock)
berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.

 

§6 Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Jeder an Resoftum (Jan Barenbrock) erteilte Auftrag mit Entwürfen in Schrift und Bild, Reinzeichnungen oder Layouts sowie Individualsoftware / Webdesign unterliegt dem Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Software, Entwürfe in Schrift und Bild, Reinzeichnungen und Layouts und verbundenes Begleitmaterial ist außerdem durch die internationalen Copyrightbestimmungen geschützt. Es gelten hierfür die grundlegenden Bestimmungen für Copyright geschütztes Material.

6.2 Alle zuvor genannten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Resoftum (Jan Barenbrock) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Resoftum (Jan Barenbrock), eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6.3 Resoftum (Jan Barenbrock) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über. Resoftum (Jan Barenbrock) behält sich das Recht vor mit dem Kunden als Referenz zu werben und die Website des Kunden mit einem Backlink (oder alternativer Kennzeichnung) zur Website von Resoftum (Jan Barenbrock) zu versehen.

6.4 Resoftum (Jan Barenbrock) ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Computerdaten, so bedarf das einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Hat Resoftum (Jan Barenbrock) dem Kunden Computerdaten zur Verfügung gestellt und der Kunde möchte diese Daten verändern, ist das nur mit schriftlicher Zustimmung durch Resoftum (Jan Barenbrock) gestattet.

6.5 Das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht sowie Vertriebsrecht für das gesamte Ergebnis der durch Resoftum (Jan Barenbrock) durchgeführten Arbeiten erhält der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Das gleiche gilt für die Übergabe von Quellcode.

 

§7 Haftung

7.1 Resoftum (Jan Barenbrock) verpflichtet sich, jeglichen Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schaden ist ausgeschlossen.

7.2 Resoftum (Jan Barenbrock) verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Sofern Resoftum (Jan Barenbrock) notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Resoftum (Jan Barenbrock). Sie haftet grundsätzlich nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen bzw. Reinausführungen / Zeichnungen durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten übernehmen diese die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte etc. entfällt jede Haftung von Resoftum (Jan Barenbrock). Ebenso haftet Resoftum (Jan Barenbrock) nicht für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeiten und Eintragungsfähigkeiten.

7.6 Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb 14 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Werkes schriftlich mitzuteilen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

§8 Vergütung – Fälligkeit und Sonderleistungen

8.1 Entwürfe und Originalmaterial zusammen, sowie mit der Einräumung von Nutzungsrechte, bilden eine einheitliche Leistung.

8.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Leistungen, die von Resoftum (Jan Barenbrock) für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig. Nebenabreden müssen schriftlich von beiden Vertragspartner bestätigt werden.

8.3 Die Vergütung ist bei Übergabe des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Andere Zahlungsziele bedürfen der gesonderten Absprache und sind schriftlich zu dokumentieren. Wird das Gesamtwerk in Teilen gefertigt und ausgeliefert, so ist eine jeweilige Teilvergütung fällig. Erstreckt sich das Gesamtwerk über eine längere Zeit oder erfordert für Resoftum (Jan Barenbrock) eine nicht unerhebliche finanzielle Vorleistung, so sind angemessene, der Branche üblichen, Abschlagszahlungen zu leisten. Bei Auftragerteilung 1/3 der Gesamtvergütung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Gesamtleistung und 1/3 nach Ablieferung des Werkes.

8.4 Bei Zahlungsverzug ist Resoftum (Jan Barenbrock) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen größeren Schaden bleibt davon unberührt.

8.5 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von bereits gefertigten Reinzeichnungen, Manuskripten

und Drucküberwachungen, werden nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz ist aus der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

8.6 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Resoftum (Jan Barenbrock) abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Resoftum (Jan Barenbrock) im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu  gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

§9 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind von Resoftum (Jan Barenbrock) Korrekturen vorzulegen.

9.2 Die Produktionsüberwachung durch Resoftum (Jan Barenbrock) erfolgt nur aufgrund des
Auftragsgebers. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Resoftum (Jan Barenbrock) berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu  treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber von Resoftum (Jan Barenbrock) 10 –
20 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Resoftum (Jan Barenbrock) ist berechtigt, diese Muster für Eigenwerbung zu verwenden.

 

§10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1 Im Rahmen des Auftrages räumt der Auftraggeber von Resoftum (Jan Barenbrock) Gestaltungsfreiheit ein. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung werden ausgeschlossen. Sind auf Verlangen des Auftraggebers während oder nach der Produktion Änderungen gewünscht und vorzunehmen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der ursprünglich festgelegte Vergütungsanspruch  bleibt davon unberührt.

10.2 Verzögert sich die Durchführung bzw. Fertigstellung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, kann Resoftum (Jan Barenbrock) eine angemessene Erhöhung des ursprünglichen Vergütungsbetrages verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Resoftum (Jan Barenbrock) auch Schadenersatzansprüche einfordern. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

10.3 Der Auftraggeber versichert von Resoftum (Jan Barenbrock), dass er zur Verwendung aller übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung der Vorlagen berechtigt sein, so stellt er von Resoftum (Jan Barenbrock) von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

11.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen von Resoftum (Jan Barenbrock) und dem Kunden/Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist , ist Viersen Gerichtsstand für alle sich  aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Resoftum (Jan Barenbrock) ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen  Gerichtstand zu verklagen. Weiterhin ist Viersen Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke  enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

§12 Sonstiges

12.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

 

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner